Besonderheiten der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in der WEG

Insbesondere im Mehrparteienhaus – d.h. Wohnungseigentümergesellschaften (WEG) – besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge!

Gesetzlich hat jeder Bewohner das Anrecht auf eine Lademöglichkeit in der Tiefgarage oder auf zur Liegenschaft gehörenden Außenparkflächen. Dabei wird die Installation einer Lademöglichkeit nicht ohne bauliche Veränderung möglich sein. Selbst im einfachsten Fall, d.h. der Installation einer einzelnen Steckdose oder einzelnen Ladestation, wird man das nicht ohne jegliche Wanddurchdringung umsetzen können.

Deshalb ist die Entscheidung der WEG gefragt! Im Hinblick auf den zunehmenden Leistungsbedarf für die Elektrofahrzeuge ist es sinnvoll, eine zukunftsfähige, erweiterbare Variante zu wählen. Zu den sich ergebenden Fragestellungen hat das Institut für Gebäudetechnologie IGT ein umfangreiches Whitepaper erstellt, dass neben Lösungsansätzen auch konkrete Umsetzungshinweise enthält.

Besonderheiten der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in der WEG

Erscheinungsdatum

19.01.2023