Für Mitarbeitende bietet sich aufgrund der langen Stehzeiten das Laden am Arbeitsplatz an. Vergleichbar zum Eigenheim kann auch hier tagsüber mit geringer Leistung dank einer vergleichsweise einfachen Ladeinfrastruktur geladen werden. In Abhängigkeit vom Stromtarif des Arbeitgebers kann dies sogar günstiger sein, als zu Hause zu laden. Im Normalfall reicht es, wenn Mitarbeitende ein bis zwei Mal pro Woche laden, sodass die Ladeinfrastruktur durchschnittlich mit vier weiteren Kollegen geteilt werden kann.
Insbesondere dann, wenn Mitarbeitende nicht am Wohnort laden können,
stellt der Ladepunkt beim Arbeitgeber eine gute Alternative dar. Ein
derartiges Angebot steigert die Arbeitgeberattraktivität deutlich. Fehlt
eine Lademöglichkeit, wird das oft als nicht mehr zeitgemäß empfunden.
Die kostenlose oder vergünstigte Abgabe von Strom stellt in diesem
Fall übrigens keinen geldwerten Vorteil dar und muss somit nicht
versteuert werden. Die gilt sowohl für das Laden von privaten Kfz als
auch für elektrisch angetriebene Zweiräder. Sofern der Strom
kostenpflichtig abgegeben wird, sind die Anforderungen des Mess- und
Eichrechts sowie der Preisabgabeverordnung (PAngV) zu berücksichtigen.